Testamentseröffnung

Testamentseröffnung

Informationen rund um den Pflichtteil

Die Testamentseröffnung findet in der Regel im Nachlassgericht statt. Das zuständige Amtsgericht (Nachlassgericht) befindet sich am letzten Wohnort des Erblassers. Im Bundesland Baden Württemberg sind die Notare als Nachlassrichter bestellt. Sobald das Nachlassgericht vom Ableben des Erblassers Kenntnis erlangt, bestimmt es den Eröffnungstermin des in Verwahrung liegenden Testaments. Diese Nachricht erhalten die Nachlassgerichte in der Regel durch das Standesamt.

Testamentseröffnung – Einladung

Vom Nachlassgericht werden die Erbberechtigten und weitere Beteiligte (Vermächtnisnehmer) eingeladen. In diesem Termin findet die Testamentseröffnung statt. Das Testament wird geöffnet, den Beteiligten vorgelesen und es ist ihnen auf das ausdrückliche Verlangen hin auch zur Einsicht vorzulegen. Über diese Eröffnung wird eine Niederschrift vom Eröffnenden gefertigt. Dieses Protokoll erhalten auch die nicht beim Termin Anwesenden, jedoch nur insofern die Niederschrift für sie auch relevante Inhalte enthält.

Testamentseröffnung – Fristen

Mit der Benachrichtigung und der eigentlichen Testamentseröffnung werden wichtige Fristen in Gang gesetzt.  Diese Fristen sind dann relevant für das Ausschlagungs- und Anfechtungsrecht (§ 2260 BGB). Diese Fristen beginnen jedoch erst mit dem Zeitpunkt, zu dem die Beteiligten eine Testamentskopie erhalten haben.

Testamentseröffnung – wie muss man sich verhalten?

Bei rechtlichen Fragen ist es durchaus empfehlenswert mit der Testamentskopie zu einem Fachanwalt für Erbrecht zu gehen und eine Beratung einzuholen. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, könnte diese Erstberatung von der Versicherung bezahlt werden. In manchen Fällen ist es deshalb auch ratsam, einer Testamentseröffnung fernzubleiben.

Testamentseröffnung – muss ich das Erbe gleich annehmen?

Bei der Testamentseröffnung selbst müssen Sie sich zu dem Inhalt und den Bestimmungen überhaupt nicht äußern. Sie haben zu ihrer Reaktion entsprechende Fristen, über die Sie der Eröffnende auch aufklärt. Annehmen muss man das Erbe bei diesem Testamentseröffnungs- Termin ebenfalls nicht. Bei überschuldeten Nachlässen kann sich die genaue Prüfung in jedem Fall lohnen. Die Annahme und die Ablehnung eines Erbes ist das gute Recht jedes Menschen, doch beides sollte gut geprüft und überlegt sein.

Testamentseröffnung – der anwaltliche Rat

Wenn Sie unsicher sind, holen Sie sich den Rat eines Profis, damit sie keine unüberlegten Schritte einleiten. Manchmal sind die Erben durch die Bestimmungen im Testament auch emotional sehr aufgeladen und dies kann ein guter Anwalt relativieren. Er zeigt Ihnen genau Ihre Möglichkeiten auf und Sie können als Erbe oder Enterbter entsprechend reagieren.