Testament Alleinerbe

Testament Alleinerbe

Informationen rund um den Alleinerben

Der im Testament bestimmte Alleinerbe ist der einzige Erbe des Testierenden. Die wichtigste Anordnung im eigenen Testament ist die Erbeinsetzung. Leider steht in den Testamenten häufig, dass einer bestimmten Person das Vermögen oder Teile davon zugewendet werden, ohne dass diese Person auch definitiv als Erbe bezeichnet wird. Es gibt zwar zu den schlichten Ausdrucksweisen auch Auslegungsregeln im BGB, doch bei Unklarheiten kann es auch zu Erbstreitigkeiten kommen, was dann auch fast immer im Gerichtssaal endet.

Testament Alleinerbe Beispiel: 

„Ich setze meine Ehefrau ..(Name), zu meiner alleinigen und unbeschränkten Erbin ein.“

Testament Alleinerbe – Benennen Sie Ersatzerben

Ein Erbe kann nur übernehmen, wer Sie auch überlebt. Wenn der Erbe vor Ihnen verstirbt,  besteht die Möglichkeit, dass weitere Erben an seine Stelle treten. Dies ist ein Ersatzerbe oder es könnte auch ein Erbeserbe sein. Halten Sie also im Testament fest, wer an Stelle des Erben das Vermögen erhalten soll.

Testament Alleinerbe – Ersatzerbe – Beispiel: 

„Ich setze meinen Sohn, Herrn (Name), zu meinem Alleinerben ein. Sollte er vor mir versterben, soll seine Tochter (Name) erben“ (Es wäre auch möglich ein noch ungeborenes Kind, das bereits gezeugt ist einzusetzen).

Testament Alleinerbe – Vorerben und Nacherben

Sie können in Ihrem Testament auch regeln, dass Ihr Vermögen zunächst dem Alleinerben zukommen soll.  Wenn dieser Alleinerbe nur Vorerbe sein soll, kann er allerdings nicht frei über das Erbe verfügen. Nach ihm kommt bei dieser Erbfolge ein Nacherbe und dieser von Ihnen bestimmten Person sind einige Rechte gesetzlich eingeräumt gegenüber dem Vorerben.

Testament Beispiel:  

„Ich setze meinen Sohn, Herrn (Name), als alleinigen Vorerben ein. Nach ihm soll seine Tochter (Name) als meine Nacherbin erben.“

Testament Alleinerbe – Formulierungen

Das Schreiben eines Testamentes ist für den Erblasser eine wichtige Sache. Hier ist auf jeden Fall zu beachten: Gut gemeint, das ist jedoch beim Testament noch lange nicht gut formuliert. Beim Errichten eines Testaments, das auch das Erb- und Erbschaftsteuerrecht berücksichtigt, kann die Unterstützung durch einen versierten Anwalt sehr wichtig sein.

 

 

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