Testament Definition

Testament Definition

Informationen rund um die Testament Definition

Wenn ein Mensch in Deutschland stirbt und keinen letzten Willen hinterlässt, wird das Vermögen nach einer geregelten gesetzlichen Erbfolge an die engsten Verwandten weitergegeben.

Testament Definition zum letzten Willen

Die Wahl der Menschen, die das eigene Vermögen übernehmen sollen, steht jedem Menschen grundsätzlich frei. Ein Erblasser kann einen Alleinerben oder auch mehrere Erben zugleich und das mit unterschiedlichen Erbquoten im Testament benennen.

Testament Definition zur Erbfähigkeit

Die bedachten Personen müssen erbfähig sein. Die Erbfähigkeit nur natürliche Personen jeden Alters. Dies sind nach der testamentarischen Definition z.B. die Kinder, Freunde des Erblassers oder auch weitere Verwandte. Erbfähig können so genannte juristische Personen ebenfalls sein. Dieses wären: Vereine, die Kirche oder auch eine GmbH, also gemeinnützige Gesellschaften oder Firmen. Auch ein ungeborener Mensch, der bereits gezeugt ist, ist erbfähig.

Testament Definition der Formen

Es ist möglich, ein Testament eigenhändig, also handschriftlich zu verfassen. Die gesetzliche Definition lautet in diesem Fall, das eigenhändige Testament. Wenn ein Testament zur Niederschrift eines Notars erstellt wird lautet die Definition: das notarielle oder öffentliche Testament. Beide Testamentsformen, sind für den Gesetzgeber völlig gleichwertig. Das notarielle Testament ist dem handschriftlichen im Rang nicht überlegen. Ein anwaltliches oder notarielles Testament kann auch durch das zusätzlich geschriebene handschriftlichte Testament ergänzt, oder sogar widerrufen werden.

Testament Definition der Kosten

Das handgeschriebene Testament kann ohne Hilfe verfasst werden. Dies hat den Vorteil, dass es billig ist, denn Kosten fallen hierfür nicht an. Auch eine Änderung oder Vernichtung ist möglich, so kann ein Erblasser auf familiäre Veränderungen, wie z.B. eine Scheidung ohne Kostenaufwand reagieren. Beim notariellen oder anwaltlichen Testament ist dies natürlich in jedem Fall mit Kosten verbunden. Die Investition dieser Kosten könnte sich jedoch lohnen, wenn die Erben dadurch Erbschaftssteuer sparen oder auch ein Erbstreit vermieden wird.

Testament Definition zur Aufbewahrung

Einem eventuellen Verlust des  Testamentes möchte jeder Erblasser vorbeugen. Es gäbe die Möglichkeit, ein und dasselbe Testament einfach mehrmals zu schreiben und es an unterschiedlichen Orten aufzuheben. Es wäre auch möglich diese Schriften jeweils Personen des Vertrauens zur Aufbewahrung auszuhändigen. Nur wenn das Testament nach Ihrem Ableben abgegeben wird, können Sie sicher sein, dass die Auflagen erfüllt werden. Die andere Möglichkeit wäre, es in notarielle Verwahrung zu geben. Das notarielle Testament hat den Vorzug, dass es automatisch in amtliche Verwahrung genommen wird (§ 34 Abs.1 BeurkG, §§ 2258 a, 2258 b BGB), es sei denn der Erblasser wünscht dies ausdrücklich nicht. Ihr handgeschriebenes Testament kann nach einem Antrag des Erblassers gegen eine Gebühr ebenfalls amtlich aufbewahrt werden (§ 2248 BGB).

Testament Definition zur eindeutigen Willenserklärung

Der Erblasser sollte in jedem Fall zweideutig Formulierungen im Testament vermeiden. Eine umständliche und nicht eindeutige Formulierung könnte mit dem Erbrecht kollidieren und es wäre besser, wenn der Erblasser eine rechtskundige Beratung bei einem Fachanwalt für Erbrecht einholt. Die Erstberatungsgebühr bewegt sich meist so um die 200 Euro und kann eine Menge Ärger ersparen. Die Vorgaben und die Komplexität des Rechts im BGB macht  diese Beratung oft unabdingbar. Dies ist oft auch bei ganz einfach scheinenden Fällen notwendig.

 

Gerne dürfen Sie alle vorliegenden Muster und Vorlagen frei verwenden – Testament-Muster.com